Verpackungsgesetz
Mit dem ab 2019 geltenden Verpackungsgesetz kommen eigentlich keine neuen Pflichten für Händler hinzu. Es wird nur strenger geprüft und geahndet, ob für alle Eierschachteln als Einwegprodukte, die beim Endkunden im Hausmüll landen, die Verwertung bezahlt wurde. Bei Nichtbefolgen drohen empfindlichen Strafen.
Eierschachteln können als Verkaufs- oder Serviceverpackung in den Handel gelangen. Wird eine Eierschachtel erst im Hofladen befüllt und an den Endverbraucher abgegeben, handelt es sich um eine Serviceverpackung. Wird sie hingegen bereits vom Eiererzeuger an der Packstelle fertig befüllt verpackt und beispielsweise im Supermarkt verkauft, bezeichnet man sie als Verkaufsverpackung. Der Betrieb muss sich hier allerdings einmalig entscheiden, ob es sich um Service- oder Verkaufsverpackungen handelt, eine Mischung ist nicht möglich.
Beide Verpackungsarten müssen lizenziert bzw. fachsprachlich an einem dualen Verwertungssystem beteiligt werden. Die gute Nachricht: eierschachteln.de ist einer von wenigen Onlinehändlern, bei dem die Lizenzierung für Serviceverpackungen gleich mitbestellt werden kann – für Kunden in Deutschland und Österreich. Dafür muss nur die Lizenz mit der richtigen Wertstoffart (Pappe oder Kunststoff) in der entsprechenden Menge ausgewählt werden. Auch für die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen bieten wir dir eine gute Lösung über unseren Partner Noventiz an. Kunden von eierschachteln.de erhalten nämlich exklusiv 3 Prozent Rabatt und können dort auch alle anfallenden Verkaufsverpackungen aus anderen Materialien lizenzieren.
Ausführliche Informationen zum Verpackungsgesetz, deine Pflichten und wie du diesen mit minimalem Zeitaufwand nachkommen, erhältst du in unserem Blog.