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- Artikel-Nr.: SW10457
"Serviceverpackung Pappe Deutschland einzeln"
Seit 2019 wird die Einhaltung der geltenden Gesetze zur ordnungsgemäßen Verwertung von Verpackungen noch strenger kontrolliert. Für Hofladenbesitzer bedeutet es, dass sie für die Eierschachteln, die erst im Laden mit Eiern befüllt werden, als sogenannte Serviceverpackungen analog zu Brötchentüten, Einweggeschirr etc. eine Lizenzgebühr bezahlen müssen. Diese Lizenzgebühr deckt die Kosten der Verwertung, wenn also die Eierschachteln als Einwegverpackung beim Endkunden in den Müll wandern.
Für Serviceverpackungen gelten vereinfachte Pflichten. Hofläden können die Lizenzgebühr und dazugehörige Meldung an das zentrale Verpackungsregister zusammen mit dem Kauf der Eierschachteln bestellen. Als einer von wenigen Onlinehändlern bietet eierschachteln.de seinen Kunden bereits jetzt den Service an, die Lizenzierung für Serviceverpackung zusammen mit dem Verkauf zu übernehmen.
Wie funktioniert die Lizenzierung von Serviceverpackungen?
1. Du legst deine benötigte Menge an Eierschachteln in den Warenkorb.
2. Gleich dazu bestellst du bei uns für die exakt gleiche Menge an Eierschachteln eine Lizenzierung. Hinweis: Hier ist es egal, ob es sich um 6er oder 10er Eierschachteln bzw. um Höckerlagen oder Eierboxen handelt. Für größere Mengen kannst du unsere Vorteilspakete nutzen.
3. Wir übernehmen die Meldung der gekauften Mengen an das Verpackungsregister LUCID und an das duale Verwertungssystem für dich.
4. Du erhältst auf der Rechnung die Bestätigung, dass die gekaufte Menge bereits durch eierschachteln.de lizenziert wurde.
Änderung ab 01.07.2022 bei Serviceverpackungen
Zum 01.07.2022 musst du dich im Verpackungsregister LUCID registrieren und dort den vorbeteiligten Kauf deiner Serviceverpackungen bestätigen. Dazu setzt du bei den Angaben der Verpackungsarten in der Checkbox „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“ ein Häkchen.
https://lucid.verpackungsregister.org/login
Damit zeigst du der Zentralen Stelle, dass du dich um die Lizenzierung deiner Verpackungen kümmerst und vermeidest ggf. Nachfragen oder Strafen bei Nicht-Registrierung. Die Registrierung ist ab dem 01.07.2022 gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend.
Hinweis:
Jeder Betrieb muss sich einmal festlegen, ob es sich um Verkaufsverpackung oder Serviceverpackung handelt. Eine Mischung ist nicht möglich.