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Infos zur Eierkennzeichnung

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Welche Eier unterliegen der Kennzeichnungspflicht?

Ob deine Erzeugnisse gekennzeichnet werden müssen, lässt sich leicht bestimmen. Die Regelungen schließen sortierte Eier ein, die über den Handel verkauft werden sowie sortierte Eier, die vom Erzeuger direkt an den Verbraucher verkauft werden, wie beispielsweise über Hofläden, die Biokiste oder an Marktständen von Bauern. Für unsortierte Eier, die unverpackt direkt auf dem Hof verkauft werden, gelten vereinfachte Regelungen. Wer also Hühnereier über Dritte wie Lebensmittelgeschäfte oder Markthändler verkaufen möchte oder selbst einen Verkaufsstand anbietet, für den gilt die volle Pflicht zur Eierkennzeichnung. Wer seinen Kunden anbietet unsortierte, unverpackte Eier direkt auf dem Hof abzuholen, für den reicht die vereinfachte Kennzeichnung.           

Ab 350 Legehennen muss ein Legehennenstall registriert werden. Auch unter 350 Legehennen ist eine freiwillige Registrierung möglich oder z.B. auch notwendig, wenn die Eier sortiert verpackt werden oder über Wiederverkäufer bzw. auf dem Markt angeboten werden sollen. Außer für den unsortierten, unverpackten Ab-Hof-Verkauf müssen die Eier mit der bei der Registrierung zugewiesenen Betriebsnummer gestempelt werden. Die Registrierung einer eigenen Packstelle ist nur für den Verkauf an den Handel bzw. an Wiederverkäufer notwendig. Anstelle einer eigenen Packstelle ist auch die Zusammenarbeit mit einer fremden Packstelle möglich.

 Mehr dazu liest du auf unserem Blog : https://www.eierschachteln.de/blog/eierkennzeichnung/

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