Änderung bei der Lizenzierung von Verkaufsverpackungen


Das Verpackungsgesetz von 2019 und was Eiervermarktung damit zu tun hat

2019 mit dem Start des neuen Verpackungsgesetzes änderte sich für Eiervermarkter einiges im Hinblick auf den Vertrieb ihrer Eierverpackungen. Wir erklären, was du als Direktvermarkter beachten und erledigen musst und wie eierschachteln.de dich dabei hilfreich unterstützt, damit alles überschaubar bleibt.

Was änderte sich mit dem Verpackungsgesetz?

 

Das sogenannte Verpackungsgesetz (VerpackG) löste zum 1. Januar 2019 die bisher gültige Verpackungsordnung ab. Die grundsätzlichen Pflichten ändern sich damit nicht: Alle Verpackungen, die erstmalig gewerbsmäßig in Verkehr gebracht werden und im privaten Haushalt als Abfall anfallen, müssen an ein duales Verwertungssystem angeschlossen werden. Dazu zählen neben Brötchentüten, Einweggeschirr, Coffee-to-go-Becher oder Tüten für Obst und Gemüse auch der Verkauf von Eiern in Eierschachteln. Das heißt, dass auch Hofladen-Besitzer, Direktvermarkter, Hühnermobilbesitzer etc. sich damit auseinandersetzen müssen – wenn sie es nicht bisher schon getan haben. Das Verwertungssystem sorgt dafür, dass die Verpackungen überall getrennt gesammelt und gemäß den Recyclingvorgaben des Verpackungsgesetzes verwertet werden. Ein bekanntes Verwertungssystem ist zum Beispiel Der Grüne Punkt.

Hinter dem Verpackungsgesetz steht der Gedanke der Produktverantwortung, der alle Hersteller beziehungsweise Händler unterliegen. Produktverantwortung meint, dass alle, die verpackte Waren in den Warenverkehr bringen, sich bereits im Vorhinein darum kümmern müssen, dass diese Verpackungen später ordnungsgemäß entsorgt werden.

Mit der Zentralen Stelle Verpackungsregister wurde eine neue Behörde geschaffen, bei der sich die Hersteller von Verpackungen beziehungsweise „Erstinverkehrsbringer“, also auch Händler, registrieren müssen. Durch das öffentliche Register (LUCID) ist erstmals einsehbar, welche Vertreiber von Verpackungen ihrer Produktverantwortung nachkommen. Der Name LUCID steht für Transparenz. Durch das neue Verpackungsgesetz soll mehr Kontrolle, eine stärkere Durchsetzung der Produktverantwortung, eine gerechtere Verteilung der Entsorgungskosten auf die Verpflichteten und eine höhere Recyclingquote erreicht werden.

Worum geht es? Verkaufsverpackung oder Serviceverpackung?

Bei den Verpackungen muss zwischen Serviceverpackung und Verkaufsverpackung unterschieden werden.

Mit Verkaufsverpackung werden ganz allgemein alle (Einweg-)Verpackungen bezeichnet, die zusammen mit dem Produkt als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher als Wertstoff anfallen. Zu den Verkaufsverpackungen gehören alle Erzeugnisse zur Aufnahme, zum Schutz, zur Handhabung, zur Lieferung oder zur Darbietung von Waren. Beispiel: Eier, die auf dem Hof verpackt werden und in einem Supermarkt oder in einem Hofladen auf dem Nachbarhof verkauft werden.
Eiererzeuger mit Eierpackstelle sind als Vertreiber von Verkaufsverpackungen verpflichtet, sich selbst zu registrieren und an einem dualen System zu beteiligen!

Ein Sonderfall der Verkaufsverpackung ist die Serviceverpackung. Sie wird erst dort mit Ware befüllt, wo sie an den privaten Endverbraucher abgegeben wird. Beispiel: Die erst im Hofladen befüllte Eierschachtel. Nur in diesem Falle darf der Hofladenbesitzer die Verpackung bereits mit einer Systembeteiligung kaufen. Bei deine Bestellung kannst du auswählen, ob du die die Eierschachteln als Serviceverpackung verwenden möchtest.

Änderung ab 01.07.2022 bei Serviceverpackungen
Zum 01.07.2022 musst du dich im Verpackungsregister LUCID registrieren und dort den vorbeteiligten Kauf deiner Serviceverpackungen bestätigen. Dazu setzt du bei den Angaben der Verpackungsarten in der Checkbox „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“ ein Häkchen.
https://lucid.verpackungsregister.org/login
Damit zeigst du der Zentralen Stelle, dass du dich um die Lizenzierung deiner Verpackungen kümmerst und vermeidest ggf. Nachfragen oder Strafen bei Nicht-Registrierung. Die Registrierung ist ab dem 01.07.2022 gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend.

Wie komme ich als Eiervermarkter dem neuen Verpackungsgesetz nach?

Lizenzierung von Verkaufsverpackungen
Verwendest du die bei uns gekauften Eierschachteln als Verkaufsverpackung, musst du dich selbst bei der Zentralen Stelle und bei einem dualen Entsorgungssystem registrieren und regelmäßig die Art des Wertstoffs und das Gesamtgewicht melden und abrechnen. Die Zentrale Stelle kontrolliert dann die gemeldeten Mengen.

Jeder Vertreiber von Verkaufsverpackungen muss sich seit Beginn 2019 – das ist auch rückwirkend straffrei möglich – bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Diese Registrierung ist kostenlos.

Link zur Registrierung bei der Zentralen Stelle LUCID: https://www.verpackungsregister.org

Checkliste_Registrierung_LUCID

Mit der Registrierung in LUCID erklärt das Unternehmen auch nach außen, dass es seiner Produktverantwortung nachgekommen ist. Die erhaltene Registrierungsnummer wird benötigt, um den nächsten Schritt, die Beteiligung an einem dualen Verwertungssystem, zu erledigen.

NEU: 3 % RABATT FÜR EIERSCHACHTEL.DE-KUNDEN FÜR DIE LIZENZIERUNG VON VERKAUFSVERPACKUNGEN ÜBER NOVENTIZ

Die Lizenzierung von Verkaufsverpackungen durch eierschachteln.de und letztmalige Mengenmeldungen sind nur noch bis Ende Februar 2020 möglich. Danach bieten wir unseren Kunden 3 Prozent Rabatt für die Lizenzierung bei unserem kostengünstigen und erfahrenen Partner Noventiz. Wir als eierschachteln.de unterstützen die Kunden gern weiterhin bei der Ermittlung der Mengen und beraten bei Bedarf.

Deine Vorteile bei Noventiz:
•    3 % Rabatt für alle eierschachteln.de-Kunden
•    einfache Registrierung und Eingabe
•    günstiger Anbieter mit niedriger Mindestpauschale bei Kleinstmengen
•    Klimazertifikate erhältlich als Nachweis z. B. für Webseite oder Aushang im Hofladen
•    telefonische Beratung
•    automatische Erinnerung an Fristen

Link zur Registrierung bei Noventiz: https://direct.noventiz.de
Zusammen mit der Registrierungsnummer von LUCID können Sie sich hier in drei Schritten bei Noventiz registrieren und sofort die ersten Mengenmeldungen vornehmen.

Damit Sie den Rabatt in Höhe von 3 Prozent erhalten, müssen Sie folgenden Code im Feld „Ihr Gutscheincode“ eingeben: KUD-NOV-EISC-3

Mengenmeldungen im Verpackungsregister LUCID


Wichtig!
Bei der Meldung der Mengen müssen Kunden von eierschachteln.de das Unternehmen Noventiz als Entsorger angeben.

Die eingekauften Verpackungen müssen Sie regelmäßig an LUCID melden. Um hier immer den Überblick zu behalten, empfiehlt es sich, ein Verpackungstagebuch zu führen.

Hilfreich ist hier unsere Gewichtsübersicht mit allen Produkten bei eierschachteln.de.

Lizenzierung von Serviceverpackungen
Verwenden Sie die Eierschachteln als Serviceverpackungen, erhalten Sie von eierschachteln.de die Lizenz (= Systembeteiligung) für die Entsorgung und die Eierschachteln wie bisher aus einer Hand. Eine Registrierung bei der Zentralen Stelle ist bei Serviceverpackungen nicht notwendig.

Checkliste: Ihre Pflichten als Eiervermarkter nach Art der Verpackung:

Verkaufsverpackung Serviceverpackung Frist
1. Registrierung bei der zentralen Stelle = Registrierung in LUCID Die Registrierung für Serviceverpackungen in LUCID erfolgte bereits durch eierschachteln.de Anfang 2019, Rückwirkend möglich

 

2. Registrierung und Meldung bei einem dualen Verwertungssystem (= Lizenzierung) z.B. Noventiz Registrierung und Meldung der gekauften Mengen an LUCID und ein duales Verwertungssystem übernimmt eierschachteln.de Registrierung:
Seit Anfang 2019, rückwirkend Bis zum 31.12.2019möglich
Meldung:
Mindestens 1 Mal / Jahr
z. B. 1. Quartal vorsichtig geplante Mengen und unterjährig Anpassung
3. Datenmeldungen der gekauften Mengen (Wertstoffart, Gewicht) an die Zentrale Stelle Datenmeldungen der gekauften Mengen (Wertstoffart, Gewicht) an die Zentrale Stelle übernimmt eierschachteln.de Mindestes 1 Mal / Jahr

 

Welche Kosten kommen auf Eiervermarkter zu?

Die Registrierung und Datenmeldung im neuen Verpackungsregister ist kostenlos, während die Verwertungssysteme abhängig von den gemeldeten Mengen und der Wertstoffart Gebühren erheben. Die Preise für die Entsorgung richten sich im Wesentlichen nach der Menge. Für Mengen bis ca. 10 t jährlich eignen sich Kleinstmengenportale. Für alle, die nach der bisher gültigen Verpackungsordnung ihrer Produktverantwortung nachgekommen sind, ändert sich hier voraussichtlich nichts. Grundsätzlich sind die Verwertungssysteme ab 1. Januar 2019 jedoch verpflichtet, besonders recyclingfähige Verpackungen zu fördern. So können auch Eiererzeuger darauf hoffen, dass Eierkartons, die gut recycelt werden können und wieder in den Wertstoffkreislauf gelangen, günstiger werden. Die gute Nachricht: eierschachteln.de ist einer von wenigen Onlinehändlern, bei dem die Lizenzierung gleich mitbestellt werden kann – für Kunden in Deutschland oder Österreich. Dafür muss nur die Lizenz mit der richtigen Wertstoffart (Pappe oder Kunststoff) in der entsprechenden Menge ausgewählt werden.

 

Unsere Lizenzartikel finden Sie hier: https://www.eierschachteln.de/eierschachteln/verpackungsgesetz/

Was passiert, wenn ich das Verpackungsgesetz ignoriere?

Ist ein Unternehmen nicht ordnungsgemäß und rechtzeitig bei der Zentralen Stelle und einem Verwertungssystem registriert, riskiert es ein Vertriebsverbot. In jedem Falle handelt es ordnungswidrig, was mit einem erheblichen Bußgeld in Höhe von bis zu € 200.000 pro Fall belegt werden kann. Entsprechende Vorfälle gibt die Zentrale Stelle Verpackungsregister transparent aufbereitet an die Vollzugsbehörden der Länder weiter. Außerdem müssen Unternehmen mit der Auslistung bei ihren Wiederverkäufern rechnen, da diese im öffentlichen Register einsehen können, dass das Unternehmen nicht rechtskonform arbeitet.

Dieser Text wurde nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert. Der Text ist keine verbindliche Rechtsberatung und für Fehler übernehmen wir keine Haftung.


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