„Hallo, hier bin ich“ – Geflügelanmeldung und weitere kleine Pflichten

Gerade in Zeiten mit erhöhter Seuchengefahr machen sich die hiesigen Institutionen wie Tierseuchenkasse und Veterinäramt inklusive der Meldepflichten im wahrsten Sinne bezahlt. Wird dein Geflügelbestand von z. B. der hochansteckenden Vogelgrippe (Geflügelpest) infiziert, werden alle Tiere ausnahmslos gekeult – das trifft übrigens auch dann zu, wenn du bloß in einem bestimmten Umkreis wohnst, in dem eine Seuche ausgebrochen ist. In dem Falle erhältst du von der Tierseuchenkasse eine finanzielle Entschädigung, die nicht nur für professionelle Betriebe überlebenswichtig ist. In unserem Beitrag liest du mehr über Anmeldemodalitäten, Fristen, Kosten und Impfpflichten und wir zeigen dir auch, wie du die Dokumentation deines Tierbestands für die Meldungen möglichst einfach gestalten kannst. Wir danken Dr. Eva-Maria Casteel für ihre fachliche Unterstützung.

„Waaaaaas? Weeeeer?“ – Welche Halter sind verpflichtet, welche Tiere zu melden?

Alle Geflügelhalter und -halterinnen – unabhängig ob privat oder professionell – sind dazu verpflichtet, ihre Hühner zu registrieren bzw. ein jährliches Update ihres Bestands zu melden. Und das bereits ab dem ersten Tier.

Meldepflichtig sind im Bereich Geflügelhaltung folgende:

  • Huhn
  • Wachteln
  • Puten
  • Enten
  • Gänse
  • Fasane
  • Perlhühner
  • Rebhühner
  • Tauben

Einsteiger erfahren hier viel, was sie an Zubehör für die Hühnerhaltung gebrauchen könnten.

„Wie bitte?“ – Welche Daten muss ich bei der Tierseuchenkasse und dem Veterinäramt angeben?

Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Tierseuchenkasse bzw. Meldebehörde und regelt auch die konkreten Meldevorschriften für sich. Diese sind allerdings recht ähnlich. Häufig müssen sowohl Tierseuchenkasse als auch Veterinäramt bzw. entsprechende Stellen informiert werden.

In der Regel werden u. a. folgende Daten bei der Meldung auf einem (Online-)Formular abgefragt:

  • Tierbestand je Tierart (Jahresdurchschnitt, manchmal auch maximale Zahl)
  • Name und Anschrift (Halter*in)
  • Nutzungsart (Legehennen, Junghennen, Elterntiere, Masthähnchen etc.)
  • Standort z. B. bei Freilandhaltung
  • Haltungsform

Die Meldung muss einmal jährlich nach einem Stichtag meist im Januar erfolgen. Je nach Bundesland werden bei festgelegten Veränderungen im Bestand Nachmeldungen fällig.

„Was kostet‘s?“ – Wie hoch sind die Kosten für die Anmeldung?

Pro Tier bewegen wir uns hier im Cent-Bereich. In manchen Bundesländern ist das Geflügel zwar meldepflichtig, aber (bis zu einer festgelegten Bestandsgröße) sogar beitragsfrei. Oder es gibt Pauschalen sowie Mindestbeiträge, bei dem ein Beitrag pro Tier dazukommt. In Nordrhein-Westfalen beispielweise werden bis 50 Stück Geflügel pauschal mit 10 Euro berechnet, während es in Hamburg und Berlin gar nichts kostet. Auch Rheinland-Pfalz bildet hier die Ausnahme, da Geflügel grundsätzlich nicht einmal gemeldet werden muss.

Eine praktische Übersicht mit Adressen und Kosten geordnet nach Bundesländern hat Dr. Casteel in ihrem Blog BEFLÜGELT zusammengestellt:

Übersicht Kosten für die Anmeldung bei der Tierseuchenkasse zum Download

Übrigens: Für alle, die die Registrierung bisher versäumt haben und erstmalig melden werden: Die Kosten werden in aller Regel nicht rückwirkend erhoben. Sollte man die Meldefrist zukünftig verpassen, wird häufig ganz unbürokratisch der Tierbestand des Vorjahres für die Beitragsveranlagung zugrunde gelegt.

„Was soll‘s?“ – Welchen Zweck haben Tierseuchenkasse und Veterinäramt?

Was nichts kostet, taugt nichts – ergo: Was etwas kostet, leistet auch! Genauso ist es. Das Veterinäramt hat im Seuchenfall eine ähnliche Aufgabe wie die Gesundheitsämter bei der aktuellen Corona-Epidemie: Sie dienen bei Geflügelpest und Co. der Eindämmung, indem sie Proben nehmen, Verdachtsfälle bestätigen, und Infektionen (Transporte, Kontakte) nachverfolgen. Bei der Geflügelpest sind es meist Wildvögel, die schwerpunktmäßig im Herbst einfliegen und das heimische Geflügel anstecken.

Weitere Informationen zur Vogelgrippe liest du hier.

 

Die Tierseuchenkasse übernimmt die Tierseuchenbekämpfung. Das heißt, sie beaufsichtigt es, wenn der Bestand (auch im festgelegten Umkreis) gekeult werden muss und organisiert die Entsorgung der Tiere. Zudem ist sie – wie der Name schon vorwegnimmt – für die Auszahlung von Entschädigungszahlungen zuständig. Hier prüft die Tierseuchenkasse vorab, ob auch alle Biosicherheitsmaßnahmen (ggf. Hygieneschleuse mit Desinfektionsmatten, Einsatz von geeigneten Flächendesinfektionsmitteln sowie Schutzkleidung wie Einmalüberschuhe usw.) eingehalten wurden und Anspruch auf Entschädigung besteht.

„Was noch?“ – Welche weiteren Pflichten haben Hühnerhalter*innen?

Neben der Hühneranmeldung und jährlichen Meldung sowie der Einhaltung von Hygienestandards – vor allem in Seuchenzeiten – gibt es vor allem zwei wichtige Pflichten für die Hobbygeflügelhaltung: das Führen eines Bestandsregisters und sowie die regelmäßige Impfung der Hühner gegen die Newcastle-Krankheit.

Im Bestandsregister müssen alle Zu- und Abgänge im Bestand mit Datum und Art des Geflügels dokumentiert werden. Dazu gehört auch, dass alle Adressen der bisherigen bzw. zukünftigen Tierhalter sowie ggf. eines abweichenden Transporteurs erfasst sind. Um den bürokratischen Aufwand möglichst gering zu halten, kannst du unsere Bestandsliste als Excel Dateivorlage ausdrucken oder am Rechner ausfüllen.

Eine Vorlage für das Bestandresgister zum download gibt es hier.

Wenn es nur um die Legeleistung geht, kannst du unsere gebundene Broschüre im frischen eierschachtel.de-Design mit monatlichen Legelisten verwenden

Nachprüfbar müssen auch alle (tierärztlichen) Behandlungen der Hühner mit Arzneimitteln sein. Dokumentiert werden dafür der Erwerb und die Anwendung apothekenpflichtiger Tierarzneimittel. Dafür genügt es meist, die Nachweise, die man vom Tierarzt erhält, zu sammeln und zusammen mit dem Bestandsregister aufzubewahren.

Die Newcastle-Krankheit ist eine atypische Geflügelpest. Um einen wie vorgeschrieben ständigen Impfschutz zu erreichen, muss die Impfung regelmäßig wiederholt werden. Die Impfung über das Trinkwasser muss alle sechs Wochen erfolgen, während der Impfschutz durch eine Nadelimpfung vom Tierarzt nur einmal jährlich aufgefrischt werden muss.

Unsere Produktempfehlungen rund um die Themen Biosicherheit und Dokumentationspflichten im Bereich Geflügelhaltung:

Eierschachteln Onlineshop

Share
Verwendete Schlagwörter: , , , , , , , , , , ,

16 Kommentare zu „„Hallo, hier bin ich“ – Geflügelanmeldung und weitere kleine Pflichten

  1. Hallo
    Wir wollen uns in zwei Wochen Hühner holen. Ich sitze gerade vor dem Formular zur Anmeldung bei unserem Amt. Die Hühner werden auf einem Stück Pachtland von einem Bauern gehalten. Ich habe dafür keine „richtige“ Anschrift und weiß jetzt nicht so recht was ich beim Standort ei tragen soll. Die Straße habe ich aber keine Nummer, weil da nur der Stall steht und Feld und Wiese ist. Können Sie mir einen Tipp geben? Lg

    • Hallo Aylin,
      ich würde es einfach weglassen und auf dem Amt, wenn du das Formular abgibst, darauf hinweisen, dass es keine Hausnummer gibt. Dann können die entscheiden, ob sie sich ggf. die Flurstücknummer o.ä. ergänzen und zusätzlich vermerken wollen.
      LG und viel Spaß beim Einstieg in die Hühnerhaltung
      Melissa

  2. Hallo ich habe zwei Jahre lang 5 Hennen und jetzt noch 1 Hahn der einfach plötzlich tot um fiel ich brachte ihn zum Tierarzt dachte er wurde vergiftet und schickten ihn zur Untersuchung Plötzlich standen zwei Beamte vom Seuchenschutz vor der Tür und sagten das der Hahn die sehr ansteckende Marek Krankheit hat und sie festgestellt haben das meine Hennen nicht angemeldet sind nun meine Frage was kann mir passieren und wie schlimm wird es

    • Hallo Maria,
      tut uns leid, dass du deinen Hahn verloren hast. Wir hoffen, dass du vielleicht mit einer Geldstrafe davon kommst. Allerdings bitten wir um dein Verständnis, dass wir keine rechtlichen Aussagen treffen können. Wir drücken dir dennoch die Daumen.
      Viele Grüße
      Nele aus dem Team von eierschachteln.de

    • Hallo JT,
      laut unseren Informationen ist das nicht aktuell. Auch in RLP solltest du deine Tiere anmelden. 🙂
      Viele Grüße
      Melissa

      • Hallo wir wohnen zurmitte und wir dürfen hühner halten meine frage bin ich verpflichtet den vermitter die Anmeldung der seuchenkasse zu zeigen?

        • Hallo Artur,
          eine verpflichtende Vorlage der Anmeldung zur Tierseuchenkasse beim Vermieter ist uns nicht bekannt. Da Hühner aber als Nutz- und nicht als Haustiere bzw. Kleintiere gelten, ist eine Zustimmung des Vermieters zur Haltung erforderlich. Dieser hat dann auch das Recht als Voraussetzung für die Zusage der Haltung den Nachweis zur Anmeldung zu verlangen.
          Liebe Grüße
          Natalie aus dem Team von eierschachteln.de

    • Hallo Melissa,
      Ich habe vor circa 14Tagen mit der Seuchenkasse RLP telefoniert.Da sind wir mit den Pferden schon gemeldet.Im Moment sind Hühner noch nicht meldepflichtig.Bei dem Veterenäramt aber schon.

  3. Ich habe seit 2 Jahren zwei Hühner. Wusste aber nicht dass ich sie anmelden muss.. bekomme ich eine Strafe wenn ich es jetzt erst mache?

    • Das können wir dir leider nicht mit Sicherheit beantworten. Ob hier gilt „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“, oder ob deine Gemeinde/das zuständige Veterinäramt ein Auge zudrückt liegt ja in deren Ermessen.

  4. Betrifft: Hobbytierhaltung
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    habe mir drei Hühner gekauft und melde dies ordnungsgemäß Ihrer Dienststelle.

    • Hallo Peter,
      vielen Dank für deinen Kommentar.
      Die Anmeldung deiner Hühner muss beim für dich zuständigen Veterinäramt und (ggf.) bei der Tierseuchenkasse erfolgen. Dafür sind wir leider nicht die richtige Adresse.
      Informieren kannst du dich dazu bei deiner Stadt oder Gemeinde.

      Herzliche Grüße
      Melissa aus dem Team von eierschachtlen.de

  5. Hallo! Ich habe 15 Hühner, 1 Hahn und 1 Paar Enten und möchte dies Hobbytierhaltung anmelden. Wie ist der Verfahrensweg ? Mit freundlichen Grüßen Kurt Ehrhardt !

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*