Mindestanforderungen für Stall und Stallausstattung


Zeit zum Messen und Zählen! Welche Anforderungen muss ein Geflügelstall bei der Aufzucht oder Legehennenhaltung erfüllen? Wie viele Tröge und Tränken muss ich je nach Typ aufstellen, um auf die vorgeschriebene Kantenlänge zu kommen? Wie viele Legehennen bzw. Masthähnchen passen in meinen Stall? Oder andersherum: Wie groß muss mein Stall sein für den geplanten Hühnerbesatz? Wie viele Fenster sind Pflicht? Hier findest du Zahlen und Rechenbeispiele.

Vorgaben: Kantenlänge Futtertrog

Die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung, kurz Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, bildet den rechtlichen Rahmen für alle Mindestanforderungen für Geflügelställe.

Für die Bodenhaltung von Legehennen gilt: Die Kantenlänge der Futtertröge darf bei Verwendung von Längströgen 10 cm pro Huhn nicht unterschreiten. Bei Rundtrögen werden mindestens 4 cm vorausgesetzt.

 

Für die Aufzucht werden in Lebenswoche 3 bis 10 zwei Rundtröge mit Ø 40 cm für 100 Tiere empfohlen. Für die Lebenswoche 11 bis 20 sind es drei solcher Rundtröge für 100 Tiere. Bei Längströgen werden für die Lebenswoche 3 bis 10 2,5 bis 3,5 laufende Meter für 100 Tiere empfohlen. Danach und bis zur Woche 20 sollten es 4,5 lfd. m für 100 Tiere sein.

Zum Merken: Mindestanforderungen Trog
Rundtrog: mind. 4 cm Kantenlänge pro Tier
Längstrog: mind. 10 cm Kantenlänge pro Tier
Für die Aufzucht etwas weniger

Mindestanforderung bedeutet, dass es immer auch ein bissel mehr sein darf. Wenn Hühner sich „aus dem Weg“ gehen können und stressfrei fressen dürfen, beugt das auch aggressivem Verhalten wie Federpicken vor.

Mehr zu Verhaltensauffälligkeiten bei Hühnern in unserem Blog: Ich glaub‘, es hackt.

Vorgaben: Kantenlänge Tränken

Tränken und Futtertröge müssen so aufgestellt sein, dass alle Tiere gleichermaßen Zugang haben. Die Kantenlänge bei Rinnentränken/Längstränken muss mindestens 2,5 cm pro Tier betragen, bei Rundtränken sind es mindestens 1 cm pro Tier. Besonders effizient und platzsparend sind Nippeltränken. Hier können sich 10 Hennen einen Nippel teilen.

Profiausstattung: Große 30 Liter Rundtränke
Profiausstattung: Bausatz für Automatiktränkensysteme im Niederdruck für Stall, Mobil und Auslauf

Ein effizientes Tränkensystem nach Maß. Bei eierschachteln.de findest du alles nötige Zubehör zum Bau eines hochwertigen Tränkenstrangs, den du einfach selbst zusammenstellst und entsprechend dimensionieren kannst. Stimme die Länge und Anzahl der Tränknippel auf die Anzahl der Hennen oder Masthähnchen ab.

Hier entlang gehts zu den Tränkenbau-Artiklen. In unserem Blog-Artikel „Automatik-Tränkensysteme für den Geflügelstall“ liest du alles über eine gut funktionierende Wasserversorgung im Hühnerstall.

Für die Aufzucht genügt in der 1. Lebenswoche eine Stülptränke mit 4 bis 5 Litern für 100 Küken. Bis zu Lebenswoche 20 kann 1 Rundtränke mit Ø 46 cm 125 Tiere versorgen und reicht 1 Nippel für 6 bis 8 Tiere. Bei Längstränken können sich 100 Tiere einen laufenden Meter teilen.

Zum Merken: Mindestanforderungen Tränke
Rundtränke
: mind. 1 cm Kantenlänge pro Tier
Rinnen-/Längstränken: mind. 2,5 cm Kantenlänge pro Tier
Nippeltränken: 10 Tiere / Nippel (Aufzucht: 6–8 / Nippel)
Für die Aufzucht ggf. etwas weniger

Bei der Bio-Haltung liegt die Latte fürs Tierwohl höher. Welche Mindestanforderungen z. B. für das EU-Bio-Siegel, Anbauverbände und andere Tierwohl Labels & Initiativen gelten, erfährst du hier.

Vorgaben: Stallfläche (Besatzdichte)

Einen Quadratmeter nutzbarer Stallfläche (ohne Nestbereich) dürfen sich maximal 9 Legehennen teilen (= klassische Bodenhaltung). Bei der Bodenhaltung in mehreren Ebenen sollen es nicht mehr als 18 Tiere pro Quadratmeter Stallgrundfläche sein. Bei der Haltung auf mehreren Ebenen ist die Anzahl auf vier Ebenen begrenzt, wobei der Stallboden die erste Ebene bildet. Der Abstand zwischen den Ebenen beträgt 45 cm oder mehr.

Bei der Haltung von Masthühnern wird die Besatzdichte in kg pro Quadratmeter ausgedrückt. In konventioneller Haltung dürfen 39 kg / m² nicht überschritten werden. Da die maximal zulässige Besatzdichte immer erst gegen Ende der Aufzuchtphase erreicht wird, werden sich am Ende der Mastzeit etwa zwischen 16 bis 26 Tiere einen Quadratmeter Stallboden teilen. Positiv zu bewerten ist, dass die Brancheninitiative Tierwohl, an der mehr als 80 Prozent der Hähnchen- und Putenhalter teilnehmen, mit 35 kg/m² eine niedrigere Besatzdichte vorschreibt.

Zum Merken: Mindestanforderungen Stallgröße
Max. 9 Legehennen / m² (Biohaltung: Max. 6 Legehennen / m²)
Max. 18 Legehennen / m² bei Haltung auf bis zu 4 Ebenen (Volierenhaltung)
Max. 35 bis 39 kg Masthähnchen / m² am Ende der Mastphase (= ca. 16 bis 26 Tiere)
Zum Vergleich: In der ökologischen Hähnchenmast sind es um die 21 kg / m² bzw. max. 10 Tiere / m²

Vorgaben: Auslauf

Auch hier lautet die Grundüberlegung: Die Auslaufflächen müssen so groß sein, dass sie von allen Tieren gleichzeitig genutzt werden können. Bei der Bodenhaltung ist kein Auslauf verpflichtend, während den Legehennen in der Freilandhaltung und Biohaltung tagsüber ein uneingeschränkter Zugang zu einem Auslauf von mindestens 4 m² / Huhn zusteht.

In der Mastphase müssen die Tiere in Biohaltung Zugang zu einem Grünauslauf haben. Verbindlich ist der Auslauf, wann immer die Witterung es zulässt bzw. mindestens für ein Drittel der Lebenszeit.

Vorgaben: Stalltemperatur/Luftfeuchtigkeit

Ist der Stall ausreichend isoliert, also zugfrei, trocken und mit optimaler Einstreu ausgestattet, benötigen Legehennen im Winter keine zusätzliche Heizung. Wichtiger ist, dass der Stall im Sommer bei hohen Temperaturen gut belüftet werden kann. Vor allem Masthühner stellen hohe Ansprüche an die stets optimal eingestellte Stalltemperatur. Sie bewegt sich von 36 °C kurz nach dem Schlüpfen bis um die 20 °C am Ende der Mast. Die relative Luftfeuchtigkeit im Stall sollte 60 bis 70 Prozent betragen.

Empfohlene Stalltemperaturen während der Kükenaufzucht und Mast

1. / 2. Tag 35–36 Grad
3. / 4. Tag 33–34 Grad
5.–7. Tag 31–32 Grad
2. Woche 28–29 Grad
3. Woche 26–27 Grad
4. Woche 22–24 Grad
ab 5. Woche 18–20 Grad

Noch mehr Vorgaben und Mindestanforderungen …

Bei Haltungen mit Auslauf muss den Legehennen ein Kaltscharrraum als zusätzlicher witterungsgeschützter Auslauf mit trockenem Außenklima angeboten werden.

Einstreubereich / Kaltscharraum Im Minimum 1/3 der Stallgrundfläche bzw. mind. 250 cm² / Huhn

Kaltscharraum zwingend bei Auslauf

Tipp: Preisvorteil mit Bio-Strohgranulat (Einstreu) auf der Palette

Licht / Beleuchtung / Dunkelheit Nach dem 13. März 2006 in Benutzung genommene Ställe: 3 % der Grundfläche Lichtöffnungen

Ältere Stallgebäude: künstliche Beleuchtung (Lichtprogramm) erlaubt, wenn eine gleichmäßige natürliche Beleuchtung nicht möglich ist

Mindestens 8 Stunden Dunkelheit oder natürliche Dunkelphase

Profi-Tipp: Flackerfreie Leuchten

Hühner haben ein sehr viel besseres Sehvermögen, weshalb sie handelsübliche Leuchten als flackernd wahrnehmen.

Nester Einzelnest:

Max. 7 Tiere / Nest mit 35 x 25 cm

Alternativ: Gruppennest/Familiennest

Max. 120 Tiere / m 2

Sitzstangen Mindestens 15 cm / Huhn (Biohaltung: 18 cm / Huhn)

Mind. 30 cm zur nächsten Sitzstange auf gleicher Höhe

Wandabstand: mind. 20 cm

Die Mindestanforderungen für Stall, Zubehör, Auslauf und Co. sind bei Geflügel sehr klar definiert. Das schafft Transparenz und macht es Landwirt*innen leichter, ihren Legehennen- oder Mastbetrieb von Anfang an verlässlich zu planen oder Umstellungsvorhaben zu kalkulieren. Für alle Bereiche (z. B. Automatiktränken, Futterautomaten, flackerfreie Beleuchtung) gibt es passende und vielfältige Lösungen, um Legehennen und Masthähnchen gut und artgerecht zu versorgen – bei hoher Wirtschaftlichkeit.

Das Mindeste ist dir noch zu wenig? Mehr Tierwohl findest du hier:

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